Versorgungsnotstand bei Kindern mit Autismus Tobias P. ist vier Jahre alt und leidet an frühkindlichem Autismus. Seine Eltern kämpfen um einen entsprechenden kassenfinanzierten Therapieplatz - bislang jedoch ohne Erfolg. Das Angebot ist gering, die Wartelisten viel zu lange oder erst gar nicht vorhanden, in bestehenden Einrichtungen wird ob der enormen Nachfrage sogar triagiert. In Wien herrscht ein akuter Versorgungsnotstand für Kinder wie Tobias. Ein Großteil der Kinder mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung bleibt unversorgt, obwohl sie so früh wie möglich eine kontinuierliche therapeutische Unterstützung bräuchten, um in ihrer Entwicklung nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Die Familie von Tobias P. wandte sich an Volksanwalt Bernhard Achitz, der sich nun um eine Lösung bemüht. Was sagen die Stadt Wien und die Österreichische Gesundheitskasse dazu? Warum gibt es nicht mehr spezialisierte Ambulatorien in Wien, um den Bedarf der zu behandelnden Kinder decken zu können? Wir haben nachgefragt. NG Keine Mindestsicherung Frau N. ist nach langer Krankheit arbeitslos geworden. Seither bezieht sie Arbeitslosengeld und die Mindestsicherung. Ende letzten Jahres hat sie dann kurz eine Nebenbeschäftigung ausgeübt und das auch dem Sozialamt - der MA 40 - bekanntgegeben. Danach musste sie fast vier Monate warten, bis sie die monatlichen 480 Euro erhalten hat. Für die 53-jährige war das eine unerträgliche Situation - sie musste sich sogar Geld von ihren Kindern ausborgen, um finanziell über die Runden zu kommen. Hilfesuchend hat sie sich an Volksanwalt Achitz gewandt. Wir haben nun nachgefragt, ob sich die finanzielle Situation von Frau N. mittlerweile verbessert hat und ob die Mindestsicherung mittlerweile schneller ausbezahlt wird. Vernachlässigt verstorben - Haben die Behörden die Situation falsch eingeschätzt? Im März 2026 ist Barbara P. im Alter von 69 Jahren verstorben. Die pensionierte Krankenschwester war körperlich und psychisch krank und hatte in den letzten Lebensjahren verwahrlost und zurückgezogen gelebt. Obwohl ein Gerichtsverfahren zur Bestellung eines Erwachsenenvertreters anhängig und der kritische Gesundheitszustand bekannt war, hätten die Behörden zu lange weggeschaut, kritisieren die Angehörigen. Aber hätte man Frau P. überhaupt gegen ihren Willen behandeln können? Welche Möglichkeiten haben Gerichte und Behörden in solchen Fällen? Im Studio diskutieren Walter Rinner, pensionierter Anwalt und Angehöriger und die Universitätsprofessorin Astrid Deixler-Hübner.